Was Pflege zuhause kostet und pflegende Angehörige leisten !

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können.

Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Allein die „Hauptpflegeperson“ ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt.

Dies geht aus einer aktuellen Studie von Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler vom Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit , in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung  in der Pflegversicherung.

Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich wird auch, wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht.

Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.

Hier die komplette Studie der Hans-Böckler-Stiftung von Juni 2017.

Grafiktext (ohne Zahlenangaben!)

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2 Gedanken zu “Was Pflege zuhause kostet und pflegende Angehörige leisten !

  1. Mein Lebensgefährte , geschieden,(Unternehmer) geb. 1931, ich geb. 1961 ( weder Kinder, noch jemals verheiratet) , unsere Lebenspartnerschaft ( 28 Jahre) seit 1987 bis zu dessen Tod 2015. Dessen zerüttete Familienverhältnisse seit 1975,mit Scheidung, 3 Kinder ( in meinem Alter).

    Er seit 1999 Krebs. Notarielle Vorsorgevollmachten incl. Versorgungsvertrag seit 1999, in welcher ich einwilligte zu Sorgen für ihn und Ausgleichsvereinbarung für den Fall das er im Alter und /oder in Folge von Pflegebedürftig nicht mehr allein daür in der Lage sein sollte. Die hierin vereinbarten Leistungen habe ich erbracht (incl. der zusage das er nie in ein Altenheim, wollte, bis zuletzt bis zu 18 Stunden am Tag zuhause, bis er starb. Ich wurde zur Alleinerbin benannt, innerhalb des Alleinerbes hatte ich für die letzten 1 1/2 Jahre Rechnungen zu stellen ( gestundet, da keine liquiden Mittel zuvor vorhanden waren), so wie in dem Versorgungsvertrag vereiinbart, bin also Gläubiger, die Rechnungen stellen Nachlassverbindlichkeiten dar. Die Pflichteilsberechtigten Kinder, führen einen erbitterten Erbprozess gegen mich vor Gericht, sprechen mir die erbrachten Leistungen ab, behaupten Unwahrheiten. Infolge der Beziehung und dem Gesamtgeschehen, erwartet mich eine Rente von 112,00 Euro, ich bin schon jetzt mittellos gestellt. Mein Beruf ist der einer Dip.-Kauffrau, ich konnte diesen Beruf nicht ausüben weil ich meinem Lebensgefährten beistand. Im Namen des Volkes, so lauten doch die Urteile, werden in Deutschland unter Berufung des Pflichteilsgesetztes jene belohnt, welche sich nicht kümmern mussten. Das Erblasservermögen wurde auf Grund meiner Stundungen geschont – ich habe verzichtet und geleistet wo es nur ging – das ist das Ergebnis !!!!!!!! Die gesamte Rechtssprechung ist auf jene ausgelegt – welche sich ANGEHÖRIGE nennen – jedoch in solchen Fällen keinerlei FAMILIENSOLIDARITÄT zeigen. Im Erbfall hilft ihnen das gesetzt „solidarisch“ Familie gewesen zu sein !

    • Liebe Frau Mayr,
      bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort zu Ihrem Kommentar – wir waren im Sommerurlaub und holen so nach und nach alles auf ? . Und dann hatte unsere Seite noch einen technischen Defekt – seit heute läuft sie wieder !!!

      Vielen Dank für Ihren ausführlichen und authentischen Kommentar – ja, so ergeht es vielen pflegenden Angehörigen und das ist mehr wie ungerecht! Es gibt aber juristische Urteile zum Thema „Pflegen und Erben“ und ich schicke Ihnen einen Link hierzu: https://ruby-erbrecht.de/pflegen-und-erben-wer-pflegt-erbt-mehr/

      Vielleicht lohnt es sich auch, sich hier juristisch beraten zu lassen – aber auch hierfür braucht man die nötigen Ressourcen (Kraft, Zeit und Nerven!!!).

      Gerne telefonieren wir mit Ihnen – unsere Telefonnummer ist bekannt und wenn Sie einen Austausch in unserem Netzwerk wünschen – jederzeit gerne, denn wir brauchen Menschen, die sich trauen, auf die Missstände aufmerksam zu machen.

      Mit lieben Grüßen aus Telgte
      Susanne Hallermann für Team ADP

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