„Wenn ich heute pflege, bin ich morgen arm!“ – Armutsfalle Pflege

Jaqueline D ´Heer aus Gerabonn  in Baden-Württemberg pflegt ihren 88 jährigen Vater, der an Demenz erkrankt ist.

 

Wegen seiner Weglauftendenzen ist es erforderlich, dass er 24h / täglich betreut ist – deshalb zog sie zu ihm, musste ihre Arbeitsstelle aufgeben und dies ist ein großer Einbruch in ihrer eigenen Rentenabsicherung.

„Statt 1200€ Euro, hat mein derzeitiger Rentenbescheid eine Höhe von 580€!“

Pflegende Angehörige sind in der Armutsfalle – eine Schande für die größten Pflege-LEISTER in Deutschland – 75 % aller pflegebedürftigen Menschen werden familiär gepflegt und die Wertschöpfung ihrer Pflegeleistung liegt mit 37 MILLIARDEN Euro deutlich höher, als die gemeinsam Gesamteinnahmen beider Pflegekassen !!

DANKE an Jaqueline D ´Heer aus Baden-Württemberg und Andrea Schreiber vom ZDF für diesen gelungen Beitrag in Oma vom 26.05.2016 (2´), der für Millionen pflegender Angehöriger spricht!

Hier der 2´- Clip von ZDF Oma vom 25. Mai 2016

 

2 Gedanken zu “„Wenn ich heute pflege, bin ich morgen arm!“ – Armutsfalle Pflege

  1. Ja, eine „Schande“ ist das, konkret für unser Land. Ob da eine Perspektive bleibt? Ich weiß es nicht. An eine angemessene Änderung der einschlägigen Gesetze glaube ich derzeit nicht. Eher schon daran, dass ggf. durch die Herbeiführung eines Urteils durch das Bundesverfassungsgericht Bewegung in die Problematik kommt, weil ggf. dieses Gericht davon überzeugt werden kann, dass die Ungleichbehandlung von pflegenden Angehörigen, im Verhältnis zu Pflegehelfern – nicht selten ungelernte Kräfte -, jedenfalls im Rentenabsicherugssystem zuletzt Verfassungswidrig ist. Denn, obwohl i.d.R. nicht nur die gleiche Arbeit und ebenfalls in der Regel mit sogar noch höherem Arbeitszeiteinsatz erbracht wird, bleibt das Pflegegeld für die Angehörigenpflege hinter den Sätzen für Pflegeeinrichtungen und Pflegedieste zurück. Schon das ist letztlich ein Skandal. Wie es auch ein Skabdal ist, dass eben der Empfänger des Pflegegeldes der zu Pflegende ist. Die Politik darauf setzt und baut, dass im Rahmen der Pflege von Angehörigen, der zu Pflegende mit dem Pflegenden eine Schicksals- und Lebensgemeinschaft bilden, daher der Pflegende schon „irgendwie“ versorgt sein wird.

    Selbst wenn man dies so und „noch“ als zulässig ansehen will, wäre es aber an der Zeit, jedenfalls die Beiträge in die Rentenversicherung dem anzupassen, was da Angestellte im „gewerblichen Pflegedienst“ in die Rentenkasse zufliest. Und das wäre der Eigenanteil nebst dem Arbeitgeberanteil. Schon damit wäre ein deutlicher Fortschritt gewährleistet.

    Ich z.B. habe das Problem, dass ich während der Pflege meiner Mutter auch noch selbstständig war. Für Beiträge nicht nur in die Rentenversicherung war aber zuletzt eben kein Geld da. Da ich aber auch noch arbeitete, bekam ich keinen Cent in die Rentenversicherung gezahlt. Das kannm.E. nicht sein. Denn hätte ich nicht gepflegt, statt dessen einen € 450,00-Job gemacht, wäre mir das zur Rente gezählt worden.

    In meinen Augen, ich kann es nicht mehr anders formulieren, weil es die Härte der Aussage nämlich braucht, ist das ein „Drecksstaat“, der seine Bevölkerung, die gerade hier Leistungsbereit ist, ausblutet, wie es Adolf nicht hätte besser veranstalten können!

    • Lieber Herr H.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Erlebnisse hören wir so oft – fast täglich und besonders ist die Situation bei Selbständigen.
      Wir haben in unserer bundesweiten Interessenvertretung für pflegende Angehörige neben dem Schwerpunktthema „Armut durch Pflege“ u.a. auch das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ – mit Sitz im Beirat der Bundesregierung.

      Vielleicht mögen Sie Ihre Erfahrungen hier einbringen – die AG baut sich gerade „neu auf“ und sucht aktive Mitmacher 😉 .

      Mit lieben Grüßen aus Münster

      Susanne Hallermann für Team ADP

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